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BB 2007, 388
LAG Köln 
Benachteiligung wegen zulässiger Rechtsausübung – Degradierung (Urteil vom 19.09.2006, 9 (4) Sa 173/06)

Dem Arbeitnehmer kommt ein Anscheinsbeweis zugute, wenn er Tatsachen nachweist, die einen Schluss auf eine Benachteiligung wegen zulässiger Rechtsausübung wahrscheinlich machen, z. B. ein evidenter zeitlicher Zusammenhang besteht und/oder die nachteiligen Maßnahmen gehäuft binnen kurzer Frist erfolgen (hier: Arbeitszeit- und Gehaltsreduzierung, Abmahnung, Entzug des Dienstwagens und Entfernung aus der erweiterten Geschäftsleitung nach verweigerter Zustimmung zur Änderung des Tätigkeitsgebietes).…

LAG Köln, BB 2007, 388 (Urteil vom 19.09.2006, 9 (4) Sa 173/06)

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