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BB 2020, 214
 
BT: Bundesregierung zur Digitalisierung bei Steuererklärungen

Ab dem Veranlagungszeitraum 2019 werden der Finanzverwaltung von mitteilungspflichtigen Stellen übermittelte Daten grundsätzlich nicht mehr in den Papiervordrucken der Einkommensteuererklärung deklariert werden müssen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/15892) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/15430) mit, die sich nach der Umsetzung der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung “Digitalisierung gestalten” erkundigt hatte. …

BB 2020, 214

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