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BB 2008, 621
 
BGH: Zur Entlassung eines Anwalts als Gläubigerausschussmitglied aus wichtigem Grund

Der BGH hat mit Beschluss vom 24.1.2008 – IX ZB 222/05 – entschieden: Nutzt ein Rechtsanwalt in seiner Eigenschaft als Mitglied eines Gläubigerausschusses gewonnene Informationen zum einseitigen Vorteil eines zu den Gläubigern gehörenden Mandanten aus, kann er aus wichtigem Grund entlassen werden. Dient eine Unterrichtung des Mandanten über in dem Gläubigerausschuss geäußerte, …

BB 2008, 621

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