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BB 2008, 1237
 
BGH: Zum Umfang der Aussonderungsberechtigung nach unberechtigter Veräußerung einer fremden Sache

Mit Urteil vom 8.5.2008 – IX ZR 229/06 – hat der BGH entschieden: Unterliegt die unberechtigte Veräußerung einer fremden Sache der Umsatzsteuer und hat der Verwalter diese an das Finanzamt abgeführt, kann der Ersatzaussonderungsberechtigte nur den Nettokaufpreis herausverlangen. Liegt der dem Berechtigten gegenüber wirksamen Verfügung eine umsatzsteuerpflichtige Lieferung zugrunde und hat der Nichtberechtigte die Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt, …

BB 2008, 1237

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