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BB 2010, 3033
 
BGH: Verspätete Anzeige der Masseunzulänglichkeit

Der BGH hat mit Urteil vom 21.10.2010 – IX ZR 220/09 – entschieden: Den Insolvenzverwalter trifft keine insolvenzspezifische Pflicht, Masseunzulänglichkeit zu dem Zweck rechtzeitig anzuzeigen, dass nachfolgende Wohngeldansprüche einer Wohnungseigentümergemeinschaft als Neumasseschuld bevorzugt zu befriedigen sind.

BB 2010, 3033

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