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BB 2012, 2271
Schwerdtfeger 
BGH: Keine Garantenpflicht gegenüber außenstehenden Dritten allein aus der Organstellung (Urteil vom 10.07.2012, VI ZR 341/10)

Allein aus der Stellung als Geschäftsführer einer GmbH bzw. Mitglied des Vorstands einer Aktiengesellschaft ergibt sich keine Garantenpflicht gegenüber außenstehenden Dritten, eine Schädigung ihres Vermögens zu verhindern. Die Pflichten aus der Organstellung zur ordnungsgemäßen Führung der Geschäfte der Gesellschaft aus § 43 Abs. 1 GmbHG, § 93 Abs. 1 S. 1 AktG, zu denen auch die Pflicht gehört, …

Schwerdtfeger, BB 2012, 2271-2272 (Urteil vom 10.07.2012, VI ZR 341/10)

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