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BB 2012, 2973
Fiedler 
BGH: D&O-Versicherung – zur Anzeigepflicht einer nicht veranlassten Gefahrerhöhung (Urteil vom 12.09.2012, IV ZR 171/11)

Für die Anzeigepflicht bei einer nicht veranlassten Gefahrerhöhung enthalten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Unternehmensleitern und leitenden Angestellten (ULLA) eine abschließende Regelung, die einen Rückgriff auf die gesetzlichen Vorschriften der §§ 27, 28 VVG a. F. ausschließt.

Fiedler, BB 2012, 2973-2974 (Urteil vom 12.09.2012, IV ZR 171/11)

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