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BB 2011, 770
 
BGH: Zur Anrechnung bei Verwertung von Absonderungsrechten

Mit Urteil vom 17.2.2011 – IX ZR 83/10 – hat der BGH entschieden, dass bei der Verwertung von Absonderungsrechten die Anrechnungsvorschrift des § 367 Abs. 1 BGB auch für die seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens laufenden Zinsen gilt.

BB 2011, 770

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