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BB 2011, 789
 
BFH: Ort der sonstigen Leistung bei Übernahme von radioaktiven Strahlenquellen

Der BFH hat im Urteil vom 13.1.2011 – V R 63/09 – entschieden: Die Übernahme von ausgedienten Strahlenquellen durch einen inländischen Unternehmer im Ausland kann im Verhältnis zu den in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen als Hauptleistung anzusehen sein, die gemäß § 3a Abs. 1 S. 1 UStG im Inland ausgeführt wird. Bei dem Ausbau und der Übernahme von Strahlenquellen handelt es sich nicht um Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen i.…

BB 2011, 789

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