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BB 2019, 1749
 
BFH: Kraftfahrzeugsteuerbefreiung von “LOF.Sattelzugmaschinen”

Seit dem VerkehrStÄndG vom 5. Dezember 2012 ist die Feststellung von Fahrzeugklassen und Aufbauarten durch die Zulassungsbehörde für Zwecke der Kraftfahrzeugsteuer bindend. Die durch die Zulassungsbehörde in den Fahrzeugpapieren dokumentierte Feststellung bezüglich Fahrzeugklasse und Aufbauart stellt seither gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 KraftStG einen Grundlagenbescheid i. S. des § 171 Abs. 10 AO dar.

BB 2019, 1749

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