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BB 2013, 1429
 
BFH: Grunderwerbsteuer – Übernahme der Erwerbsnebenkosten durch Veräußerer

Ist der Veräußerer eines Grundstücks verpflichtet, dem Erwerber Erwerbsnebenkosten zu erstatten, vermindert sich die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer um die zu erstattenden Kosten mit Ausnahme der Grunderwerbsteuer.

BB 2013, 1429

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