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BB 2016, 1365
 
BFH: Die eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GbR ist kein Arbeitslohn

Die Beiträge einer Rechtsanwalts-GbR zu ihrer eigenen Berufshaftpflichtversicherung führen bei angestellten Rechtsanwälten nicht zu Arbeitslohn. Dies hat der BFH mit Urteil vom 10.3.2016 (VI R 58/14) entschieden. Das Urteil gilt nicht nur für Sozietäten in der Rechtsform der GbR, sondern z. B. auch für Einzelkanzleien mit angestellten Rechtsanwälten. Der BFH weist zudem darauf hin, …

BB 2016, 1365-1366

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