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BB 2010, 213
 
BFH: Ablauf der Zahlungsverjährungsfrist

Der BFH hat durch Urteil vom 27.10.2009 – VII R 51/08 – entschieden: Die Änderung einer durch arglistige Täuschung eines fremden Dritten zugunsten des Steuerschuldners erwirkten Anrechnungsverfügung ist zulässig. Sie setzt jedoch eine Abwägung widerstreitender Gesichtspunkte voraus und verlangt eine diesbezügliche Ermessensentscheidung des FA. Durch die Bekanntgabe der Steuerfestsetzung wird die Frist für die Zahlungsverjährung der festgesetzten Steuer in Lauf gesetzt. …

BB 2010, 213-214

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