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BB 2024, 2419
 
BAG: Zielvereinbarung – ersatzweise Zielvorgabe – Verhandlungspflicht – Freiwilligkeitsvorbehalt – Stichtagsregelung – Rückzahlungsklausel – Schadensersatz

Eine Vereinbarung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach der Arbeitgeber berechtigt ist, die Ziele zur Erreichung einer erfolgsabhängigen variablen Vergütung im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung iSv. § 315 Abs. 1 BGB nach billigem Ermessen vorzugeben (sog. Zielvorgabe), ist grundsätzlich zulässig (Rn. 22).

BB 2024, 2419-2420

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