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BB 2023, 2547
 
BAG: Tarifliche Zuschläge für Nachtarbeit – unterschiedliche Höhe – Gleichheitssatz – Sachgrund

Eine Ungleichbehandlung durch unterschiedlich hohe Zuschläge für Nachtarbeit verstößt dann nicht gegen den Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG, wenn hierfür ein aus dem Tarifvertrag erkennbarer sachlicher Grund besteht. Dieser kann – wie hier gegeben – im Ausgleich der schlechteren Planbarkeit sonstiger – unregelmäßiger – Nachtarbeit liegen (Rn. 53 ff.).

BB 2023, 2547

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