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BB 2010, 244
 
BAG: Regelmäßige betriebliche Beschäftigtenzahl

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 8.10.2009 – 2 AZR 654/08 – wie folgt: Der in § 23 Abs. 1 KSchG verwendete Begriff “Betrieb” bezeichnet in Deutschland gelegene Betriebe. Für die Bestimmung der nach § 23 Abs. 1 KSchG maßgeblichen Beschäftigtenzahl kommt es auf den Zeitpunkt der unternehmerischen Entscheidung an, die der Kündigung zugrunde liegt.

BB 2010, 244

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