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BB 2009, 1693
 
BAG: Mitbestimmung bei AGG-Beschwerdestelle

Mit Beschluss vom 21.7.2009 – 1 ABR 42/08 – hat das BAG entschieden: Der Betriebsrat hat bei der Einführung und Ausgestaltung des Verfahrens mitzubestimmen, in dem Arbeitnehmer ihr Beschwerderecht nach dem AGG wahrnehmen können (§ 13 Abs. 1 S. 1 AGG). Die Beachtung eines bestimmten Verfahrens, um sich zu beschweren, ist nicht vorgeschrieben.

BB 2009, 1693

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