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BB 2025, 1587
 
BAG: Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch – Umfang der Rechtskraft – Bestimmtheit eines Klageantrags

Ein auf die Unterlassung der Anwendung von Tarifverträgen gerichteter Anspruch ist nur dann iSv. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO hinreichend bestimmt, wenn jeder vom Antrag erfasste Tarifvertrag namentlich mit Abschlussdatum bezeichnet ist (Rn. 14 ff.).

BB 2025, 1587

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