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BB 2009, 1413
 
BAG: Funktionszulage bei Teilzeitbeschäftigung

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 18.3.2009 – 3AZR 384/07 – wie folgt: Eine tarifliche Funktionszulage ist Arbeitsentgelt für die Verrichtung der Arbeit in einer bestimmten Funktion. Eine tarifliche Erschwerniszulage dient der Abgeltung einer Erschwernis, die durch äußere Umstände begründet wird, unter denen die Arbeit zu leisten ist. Teilzeitbeschäftigte “SB-KassiererInnen” haben dann Anspruch auf die Zahlung der tariflichen Funktionszulage, …

BB 2009, 1413

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