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BB 2008, 2514
 
BAG: Branchenübliches Zeugnis – beredtes Schweigen

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 12.8.2008 – 9 AZR 632/07 – wie folgt: Soweit für eine Berufsgruppe oder in einer Branche der allgemeine Brauch besteht, bestimmte Leistungen oder Eigenschaften des Arbeitnehmers im Zeugnis zu erwähnen (hier: Stressbelastbarkeit eines Tageszeitungsredakteurs), ist deren Auslassung regelmäßig ein versteckter Hinweis für den Zeugnisleser, …

BB 2008, 2514

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