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BB 2012, 3008
 
BAG: Anrechnung von Arbeitgeberleistungen auf den tariflichen Mindestlohn – “Erschwerniszulage”

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 18.4.2012 – 4 AZR 139/10 – wie folgt: Hat das Arbeitsgericht über mehrere Streitgegenstände aus unterschiedlichen Gründen entschieden, muss die Berufungsbegründung für jeden Streitgegenstand eine Auseinandersetzung mit den jeweiligen Gründen des angefochtenen Urteils enthalten. Fehlt sie zu einem Streitgegenstand, ist das Rechtsmittel insoweit unzulässig. …

BB 2012, 3008

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