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BB 2020, 1767
BFH 
Aufwendungen für ein Erststudium keine Werbungskosten (Urteil vom 12.02.2020, VI R 17/20)

Aufwendungen für ein Erststudium, das eine Erstausbildung vermittelt, sind nach § 9 Abs. 6 EStG i. d. F. des BeitrRLUmsG ab dem Veranlagungszeitraum 2004 nicht (mehr) als Werbungskosten abziehbar, wenn das Studium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet.

BFH, BB 2020, 1767 (Urteil vom 12.02.2020, VI R 17/20)

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