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BB 2014, 849
BGH 
Anrechnungsklausel in Warenkreditversicherung (Urteil vom 22.01.2014, IV ZR 343/12)

Eine Klausel in einer Warenkreditversicherung, welche bestimmt, dass nach Beendigung des – einen bestimmten Kunden betreffenden – Versicherungsschutzes sämtliche beim Versicherungsnehmer eingehenden Zahlungen dieses Kunden in Ansehung des Versicherungsverhältnisses auf die jeweils älteste offene Forderung des Versicherungsnehmers gegenüber dem Kunden anzurechnen sind, ist unwirksam.

BGH, BB 2014, 849 (Urteil vom 22.01.2014, IV ZR 343/12)

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