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BB 2007, 1770
BFH 
Abzug der Aufwendungen für eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort auch bei gleichzeitiger Beschäftigung am Ort des Hausstands (Urteil vom 24.05.2007, VI R 47/03)

Aufwendungen eines Arbeitnehmers für eine Zweitwohnung an einem auswärtigen Beschäftigungsort sind auch dann wegen doppelter Haushaltsführung als Werbungskosten abziehbar, wenn der Arbeitnehmer zugleich am Ort seines Hausstands beschäftigt ist.

BFH, BB 2007, 1770-1771 (Urteil vom 24.05.2007, VI R 47/03)

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