R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
RIW-News
10.06.2014
RIW-News
Nicolaus H. Schmidt: Die neue Freihandelszone in Schanghai

In den letzten dreißig Jahren hat China die Welt mit beispiellosen Wachstumszahlen beeindruckt. Freier Handel hat an dieser Entwicklung einen großen Anteil – er ist Treibstoff für Wachstum, Wertschöpfung und Wohlstand. In jüngster Zeit indes mehren sich Anzeichen für eine abflauende Wirtschafts- und Investitionsdynamik. Dass der Wachstumsmotor der Welt ins Stocken gerät, versucht die chinesische Führung nach Kräften zu verhindern. Hoffnungen werden nicht zuletzt auf frische Impulse durch die „China (Shanghai) Pilot Free Trade Zone“ (FTZ) gesetzt, die sich in die Tradition der seit 1979 in unterschiedlichen Erscheinungsformen existierenden Sonderzonen einreiht.

Mit bisher ungekannten Handels- und Investitionsliberalisierungen, d. h. der Machtverlagerung vom öffentlichen auf den privatwirtschaftlichen Sektor, schickt sich der chinesische Gesetzgeber an, neue Wege zum Ausbau seiner Wettbewerbsfähigkeit zu beschreiten. Ziel ist es, Schanghai zum international Finanzplatz aufzubauen und eine moderne Finanz- und Dienstleistungswirtschaft in ganz China zu etablieren.

Dazu soll die Freihandelszone in erster Linie dreierlei leisten: ausländische Direktinvestitionen attraktiver machen, Handelshindernisse abbauen und Änderungen am Finanzsystem vorbereiten. Entsprechend dient die FTZ ca. drei Jahre lang als Versuchsballon zur Erprobung künftiger Reformpläne. In den vergangenen Monaten wurde eine Reihe von Rechtsvorschriften verabschiedet. Zentrale Rechtsquelle bildet die am 18.9.2013 erlassene Bekanntmachung zum „Rahmenplan“ der FTZ. Darin werden Leitlinien formuliert, die nach und nach konkretisiert werden.

Die Deregulierungsbestrebungen drücken sich gegenwärtig vor allem in Entbürokratisierung, Steuervergünstigungen, Zollvereinfachungen und geringeren Mindestkapitalanforderungen aus. Aus investitionsrechtlicher Sicht liegt das Herzstück der Reform in der Abkehr von einer Positivliste, die den bisherigen Rechtsrahmen detailliert vorgab und Investitionsvorhaben reglementierte. Demgegenüber sind jetzt alle Investitionen erlaubt, die nicht in der neuen Negativliste ausgeschlossen sind. Dabei wurden ausländische Investitionsbeschränkungen in Dienstleistungsbranchen aufgehoben.

Doch das ist noch nicht alles: So wurden richtungsweisende Finanzreformen auf den Weg gebracht, deren ehrgeiziges Ziel, den Kapitalverkehr sukzessive zu öffnen, den wohl augenfälligsten Reformaspekt darstellt. Mit vorsichtigen Schritten bei der freien Währungskonvertierbarkeit und der Liberalisierung der Zinssätze soll der Weg des Renminbi (RMB) zur weltweiten Reservewährung geebnet werden.

Zu den Wermutstropfen gehört bisher, dass die Liste der geschützten Branchen länger ausfällt als erhofft. Diesbezüglich gilt es zu bedenken, dass es sich bei der Abkehr von der Positivliste um einen Paradigmenwechsel in der chinesischen Investitionspolitik handelt und sich weitere Änderungen abzeichnen. Die schleppende Liberalisierung des Geldverkehrs lässt sich schließlich mit der Furcht vor plötzlichen, massiven Kapitalverschiebungen erklären. Für die eher verhaltenen Reaktionen der Kommentatoren mag es zudem eine Rolle spielen, dass der psychologisch wichtige freie Zugang zum Internet wider Erwarten nicht gewährleistet wird.

Somit lässt sich ein erstes Fazit ziehen: Mit Schaffung der FTZ hat die chinesische Führung das richtige Ausrufezeichen gesetzt. So eröffnen die erlassenen Gesetze neue Möglichkeiten und Freiheiten für ausländische Unternehmen. Die von der FTZ ausgehenden Reformansätze markieren jedenfalls eine Schlüsseletappe auf dem langen Marsch zur freien Marktwirtschaft. Zugleich können sie zum zündenden Funken für Chinas weiteren Transformationsprozess werden. Das Recht suchende Publikum wartet aber noch auf weitere gesetzgeberische Erleichterungen und auf abschließende Rechtsklarheit.

stats