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RIW-News
24.04.2014
RIW-News
Dr. Qian Ma und Berrit Roth, MA: Kundendatenschutz in der Volksrepublik China

Eine Reihe von Datenschutzskandalen in der VR China hat in den letzten Jahren das Bewusstsein für den Datenschutz in der chinesischen Bevölkerung sowie in der chinesischen Gesetzgebung wachsen lassen. Auch deutsche Unternehmer müssen sich mit dem chinesischen Datenschutzrecht auseinandersetzen, wenn sie eine Investition in China planen bzw. bereits unternehmen. Denn Datenschutzskandale können ein Unternehmen teuer zu stehen kommen. Nicht nur potenzielle Bußgelder, sondern insbesondere eine Schädigung des guten Rufes können die Investitionsvorteile schnell zunichtemachen.

Bislang mangelt es in China noch an einem kohärenten Datenschutzsystem. Während das Land mit seinen 1,4 Mrd. Menschen "jede Menge personenbezogener Daten" bereithält, steckt der chinesische Datenschutz noch in den Kinderschuhen (vgl. dazu näher Ge Jiang, DuD 2011, 642). Ein z. B. dem deutschen Bundesdatenschutzgesetz entsprechendes allgemeines Datenschutzgesetz, geschweige denn ein Kundendatenschutzgesetz, gibt es in der VR China noch nicht. Derzeit legt lediglich die "Decision concerning Strengthening Network Information Protection", nachfolgend: Decision) des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses, einem der wichtigsten Gesetzgebungsorgane, vom 28. 12. 2012 in 12 Artikeln landesweit rechtlich verbindliche Voraussetzungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten fest. Problematisch ist jedoch, dass die Decision sich nur an Anbieter von Internetdienstleistungen oder Unternehmen, die mit solchen elektronischen personenbezogenen Daten zu tun haben, richtet. Werden personenbezogene Daten nicht auf elektronischem Weg erhoben, läuft die Decision ins Leere. Weitere Vorschriften wie z. B. die "Guidelines on Information Security Technologies for the Protection on Personal Information in Public and Commercial Service Information Systems" der Standardisierungsbehörde Chinas vom 1. 2. 2013 sind entweder nicht rechtsverbindlich oder zu schwammig in ihrem Regelungsbereich. Daneben hat das chinesische Ministerium für Industrie und Informationstechnologie (Ministry of Industry and Information Technology, MIIT) am 10. 4. 2013 zwei Entwürfe für den Schutz personenbezogener Daten von Telekommunikations- und Internetnutzern (Draft Rules on the Protection of Personal Information Telecommunicating and Internet Users, sowie für die Registrierung von Identitätsinformationen von Telefonnutzern (Draft Rules in Identity Information Registration of Telephone Users, veröffentlicht. Diese beiden Regelwerke sind jeweils seit dem 1. 9. 2013 in Kraft.

Jedoch sind in naher Zukunft erhebliche Neuerungen für das chinesische Datenschutzrecht zu erwarten. Besonders erwähnenswert ist die geplante Revision des chinesischen Verbraucherschutzgesetzes, die erstmals die Einführung eines besonderen Schutzes personenbezogener Daten vorsieht. Ein neuer Gesetzesentwurf wurde bereits im April 2013 veröffentlicht. Bis zum 31. 5. 2013 konnte die chinesische Öffentlichkeit Vorschläge hierzu einreichen. Seine Verabschiedung wird für Ende des Jahres 2013 bzw. für Anfang des Jahres 2014 erwartet.

Das neue Verbraucherschutzgesetz wird im Zusammenspiel mit den anderen Regelungen erheblich zur Entwicklung des chinesischen Datenschutzes beitragen. Insbesondere wird es den Kundendatenschutz auf ein neues Niveau heben, da fortan nicht nur elektronisch erhobene und gespeicherte personenbezogene Daten geschützt werden. Sobald die Umsetzung dieser Neuregelungen erfolgt ist, soll ein Beitrag in dieser Zeitschrift die Reform vorstellen und insbesondere das Zusammenspiel der unterschiedlichen, fortan geltenden Datenschutzbestimmungen erörtern. Dabei wird ein Hauptaugenmerk auf der Frage liegen, wie Unternehmen ihre Datenschutzpolitik auszugestalten haben, um vor einer Haftung gefeit zu sein.

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