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RIW-News
15.04.2014
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Prof. Dr. Rainer Wedde: Fachkonferenz zu Ehren von Prof. Luchterhandt

Mit einer Fachkonferenz zum 20-jährigen Jubiläum der russischen Verfassung ehrte die Deutsch-Russische Juristenvereinigung (www.drjv.org) am 15. 11. 2013 in Hamburg ihr langjähriges Vorstandsmitglied Prof. Dr. Otto Luchterhandt zu seinem 70. Geburtstag. Der 1943 in Celle geborene Jubilar gehört zu den namhaftesten deutschsprachigen Experten für das Recht der Nachfolgestaaten der Sowjetunion. Er studierte Rechtswissenschaft, Slawistik und Osteuropäische Geschichte an den Universitäten Freiburg/Breisgau, Bonn und Köln und lehrte Staatsrecht, Öffentliches Recht und Ostrecht an den Universitäten Köln, Freiburg und Hamburg. Dort leitete er bis zu seiner Pensionierung die Abteilung für Ostrechtsforschung. Die Zahl der Veröffentlichungen von Prof. Luchterhandt ist gewaltig, außerdem war er Herausgeber der bis 2007 erschienenen Fachzeitschrift WGO Monatshefte für Osteuropäisches Recht sowie der Zeitschrift Osteuropa Recht. Daneben hat Prof. Luchterhandt in fast allen Ländern der GUS als Berater und Gutachter am Aufbau einer modernen, rechtsstaatlichen Gesetzgebung und Justiz wesentlich mitgewirkt.

Seine Fachkompetenz sowie sein soziales Engagement und seine persönliche Integrität haben ihm höchstes Ansehen verschafft. Davon zeugte auch die große Teilnehmerzahl der Konferenz, die zu einem Stelldichein der deutschsprachigen Ostrechtsforschung geriet. Prof. Dr. Tilman Repgen, Dekan Fakultät für Rechtswissenschaften der Universität Hamburg schilderte die Geschichte der Ostrechtsforschung in Hamburg. Prof. Dr. Andreas Steininger, Vorstand Ostinstitut Wismar e. V., zeichnete in sehr persönlichen Worten ein Bild des Geehrten als Wissenschaftler und Mensch.

1993 trat nach einer Volksabstimmung die russische Verfassung in Kraft. Sie ist seitdem im Wortlaut kaum verändert worden, ihre Umsetzung unterlag aber starken Schwankungen und hat zahlreiche Streitfragen ausgelöst. Im ersten Vortrag befasste sich Prof. Dr. Michael Geistlinger von der Universität Salzburg mit der verfassungsrechtlichen Konsolidierung der territorialen Integrität und Souveränität Russlands. Er skizzierte die Konflikte zwischen Zentrale und Subjekten. Diese seien mittlerweile zu Gunsten der Zentrale entschieden; der Föderalismus sei faktisch nur Fassade.

Ist der Präsident der Russländischen Föderation eine eigene Staatsgewalt? Prof. Dr. Bernd Wieser von der Universität Graz diskutierte, ob die weit überwiegende Position der russische Verfassungsrechtslehre, der Präsident stelle eine eigene Staatsgewalt dar, sich aus der Verfassung begründen lasse. Im Ergebnis verneinte er die Frage und ordnete den Präsidenten als (herausgehobenen) Teil der Exekutive ein. Prof. Dr. Caroline von Gall vom Institut für Ostrecht der Universität Köln ging in ihrem anschließenden Vortrag der Frage nach, ob Russland ein „Doppelstaat“ im Sinne der Theorie Ernst Fraenkels sei, bei dem zwischen Normenstaat und Maßnahmenstaat zu differenzieren sei. Die russische Wissenschaft gehe von Entwicklungsetappen aus, in denen sich Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit gegenseitig beeinflussten. Die (vermeintliche) Gefährdung des Staates stehe daher einer liberalen Auslegung meist im Wege.

Dr. Magdalena Pajor-Bytomski war lange Jahre als wissenschaftliche Referentin an der Abteilung Ostrecht an der Universität Hamburg tätig. Sie berichtete abschließend über die gemeinsame Arbeit mit Otto Luchterhandt. Es gelang ihr, ein plastisches Bild von der familiären und dennoch produktiven Atmosphäre am Institut zu zeichnen. Es herrschte Einigkeit unter den Konferenzteilnehmern, dass durch zunehmende Mittelkürzungen die Ostrechtsforschung in Gefahr gerate. Dies entspreche weder der wirtschaftlichen Bedeutung Russland noch den politischen Interessen Deutschlands.

 

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