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20.02.2020
Volltext-Urteile
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BAG: Befristung eines Juniorprofessors
BAG, Urteil vom 23.10.2019 – 7 AZR 7/18
20.02.2020
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BAG: Bezugsobjekt der Anpassung von Betriebsrenten
BAG, Urteil vom 19.11.2019 – 3 AZR 281/18
20.02.2020
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20.02.2020
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EuGH: Lehrvertrag zwischen einer Universität und dem sie vertreten-den Rechtsberater steht dessen Unabhängigkeit nicht entgegen
EuGH, Urteil vom 4.2.2020 – verb. Rs. C-515/17 P und C-561/17 P, Uniwersytet Wrocławski unterstützt durch Tschechische Republik gegen Exekutivagentur für die Forschung (REA) und Republik Polen
20.02.2020
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20.02.2020
Nachrichten
BFH: Aufrechnung des FA mit Erstattungsansprüchen aus Umsatzsteuer bei nicht erkannter Organschaft im Insolvenzverfahren
Der BFH hat mit Urteil vom 15.10.2019 – VII R 31/17 - entschieden: Der Rechtsgrund für eine Erstattung von Umsatzsteuer wird auch dann im insolvenzrechtlichen Sinne bereits mit der Leistung der entsprechenden Vorauszahlungen gelegt, wenn diese im Fall einer nicht erkannten Organschaft zunächst gegen die Organgesellschaft festgesetzt und von dieser auch entrichtet worden sind.
20.02.2020
Nachrichten
BFH: Schenkungsteuer: Begünstigung von Betriebsvermögen - Schenkung eines Kommanditanteils unter Vorbehaltsnießbrauch
Der BFH hat mit Urteil vom 6.11.2019 – II R 34/16 - entschieden: 1. Die Begünstigung von Betriebsvermögen nach § 13a ErbStG i.d.F. des Jahres 2007 setzt voraus, dass der Gegenstand des Erwerbs bei dem bisherigen Rechtsträger Betriebsvermögen war und bei dem neuen Rechtsträger Betriebsvermögen wird. ...
20.02.2020
Nachrichten
BFH: Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Einfuhr von Kaviar als persönlicher Gegenstand
Der BFH hat mit Beschluss (EuGH-Vorlage) vom 15.10.2019 – VII R 23/18 - entschieden: 1. Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist Art. 57 Abs. 5 Buchst. a VO Nr. 865/2006 i.d.F. nach der VO Nr. 2015/870 dahingehend auszulegen, dass einem Einführer, der eine Gesamtmenge von mehr als 125 g Kaviar von Störartigen (Acipenseriformes spp.) in einzeln gekennzeichneten Behältern mit sich führt und dafür weder ein (Wieder-)Ausfuhrdokument noch eine Einfuhrgenehmigung vorlegt, eine Menge von bis zu 125 g Kaviar zu überlassen ist, sofern die Einfuhr keinem der in Art. 57 Abs. 1 Unterabs. 1 VO Nr. 865/2006 genannten Zwecke dient? ...
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