Mit Urteil vom 22.5.2019 - VIII ZR 182/17 – hat der BGH entschieden: Bei der Beurteilung, ob das Verhalten eines Bieters auf der Internet-Plattform eBay, der an einer Vielzahl von Auktionen teilgenommen hat, als rechtsmissbräuchlich einzustufen ist, können abstrakte, verallgemeinerungsfähige Kriterien, die den zwingenden Schluss auf ein Vorgehen als "Abbruchjäger" zulassen, nicht aufgestellt werden. Es hängt vielmehr von einer dem Tatrichter obliegenden Gesamtwürdigung der konkreten Einzelfallumstände ab, ob die jeweils vorliegenden Indizien einen solchen Schluss tragen.
Am 2.7.2019 stellte die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) die Ergebnisse ihrer umfassenden Auswirkungsstudie zur Umsetzung von Basel IV in der Europäischen Union vor. Die EBA hat ihre Prognose