Das FG Köln hat mit Urteil vom 23.5.2019 – 1 K 1430/16 – entschieden:
1. Der Betrieb des Kinder- und Jugendheims ist ein gewerbliches Unternehmen i. S. d. 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 EStG und unterliegt gem. § 2 Abs. 1 GewStG der Gewerbesteuer.
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Das BAG hat mit Beschluss vom 13.8.2019 – 1 ABR 6/18 – wie folgt entschieden:
1. Der Spruch einer Einigungsstelle genügt dem Schriftformerfordernis des § 76 Abs. 3 Satz 4 BetrVG auch dann, wenn in seinen Regelungen klar und zweifelsfrei auf ein weder vom Einigungsstellenvorsitzenden unterzeichnetes oder paraphiertes noch körperlich mit dem Spruch verbundenes Schriftstück verwiesen wird, sofern ...