Das FG München hat mit Urteil vom 24.1.2018 – 4 K 2690/15 - entschieden:
1. Als rechtsgeschäftlicher Erwerb eines Anteils an der Gesamthand im Sinne des § 6 Abs. 4 S. 1 GrEStG gilt auch die formwechselnde Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft gemäß den Vorschriften der §§ 226 ff. des Umwandlungsgesetzes. Dem Umstand, dass die Gesamthänder der durch die Umwandlung entstandenen Personengesellschaft zuvor Gesellschafter der umgewandelten Kapitalgesellschaft gewesen sind, kommt in Bezug auf § 6 Abs. 4 S. 1 GrEStG keine Bedeutung zu. ...
Die Abschlussdurchsicht des Jahres 2018 der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) wird von der Überprüfung der durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) neu eingeführten oder geänderten Regelungen
Im Dezember 2017 kündigte die britische Regierung an, möglicherweise ein befristetes Genehmigungsverfahren für Unternehmen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) einzuführen, ...