Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 15.11.2017 – 10 C 4.16 – entschieden, dass eine Steuerberaterkammer, die von einem Gericht mit einem Honorargutachten beauftragt wurde, hierfür keinen Gebührenbescheid erlassen darf. Denn die Vergütung erfolgt ausschließlich nach den Regeln des JVEG, da es sich um ein Sachverständigengutachen i. S. d. § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 JVEG handelt; der Stundensatz beträgt 80 Euro. Für die Anwendbarkeit des JVEG genügt zudem der formale Akt der Heranziehung einer Person oder einer Behörde durch ein Gericht zu einer als Sachverständigenleistung bezeichneten Tätigkeit (§ 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Abs. 2 JVEG). ...
Die ersten drei Prüfungsschwerpunkte stellen die von den nationalen Enforcern gemeinsam mit der European Securities and Markets Authority (ESMA) identifizierten „European Common Enforcement
Die Analyse des deutschen Wirtschaftsprüfermarkts für das Jahr 2016 der WPK zeigt stetig steigende Zahlen der im Berufsregister der WPK eingetragenen Netzwerke und der ihnen angeschlossenen
Das Niedersächsische FG hat mit Urteil vom 7.9.2017 – 11 K 10305/15 – wie folgt entschieden: Ein während der vorläufigen Insolvenzverwaltung begründeter Vorsteuererstattungsanspruch ist Anspruch der Insolvenzmasse.
(Leitsatz der Redaktion)
--> Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt (BFH-Az.: XI R 33/17).
Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 17.10.2017 – 6 K 1141/14 K, G, F – wie folgt entschieden:
1. Ausschüttungen der SICAV stellen Dividenden i. S. d. Art. 20 Abs. 2 S. 3 DBA Luxemburg a. F. dar.
...