In Finanz- und Startup-Kreisen ist die „Blockchain“ in aller Munde. Doch warum? Welchen Mehrwert kann diese „disruptive“ Technologie tatsächlich darstellen? Und wie können dadurch Finanzinstrumente dargestellt und abgewickelt werden?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 8.5.2017 eine Allgemeinverfügung nach § 4b WpHG erlassen. Sie beschränkt damit die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von