Der BGH hat mit Urteil vom 29.4.2014 - VI ZR 246/12 - entschieden: Der Anspruch auf Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung ist grundsätzlich nicht vererblich.
Der BFH hat mit Urteil vom 9.4.2014 – II R 48/12 - wie folgt entschieden:1. Die Begrenzung des Jahreswerts von Nutzungen nach § 16 BewG ist auch nach Inkrafttreten des ErbStRG anwendbar, wenn der ...