Ende 2018 waren 3230 Praxen zur Durchführung von gesetzlichen Abschlussprüfungen befugt (2017: 3417). In diesen Praxen waren am Jahresende unverändert rund 62 % aller WP/vBP tätig. Dieser Prozentsatz
Generalanwältin Kokott schlägt dem Gerichtshof vor, wie folgt zu entscheiden:
1. Die aus einem progressiven Tarif folgende unterschiedliche Besteuerung stellt keine mittelbare Beschränkung der Niederlassungsfreiheit nach Art. 49 in Verbindung mit Art. 54 AEUV dar. Dies gilt auch dann, wenn bei einer umsatzbasierten Ertragsbesteuerung größere Unternehmen stärker besteuert werden und diese faktisch überwiegend von ausländischen Anteilseignern gehalten werden. Anderes könnte nur dann gelten, wenn dem Mitgliedstaat insoweit ein rechtsmissbräuchliches Verhalten nachgewiesen werden kann. Daran fehlt es hier.
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Das BAG hat mit Urteil vom 30.1.2019 – 5 AZR 442/17 – wie folgt entschieden:
1. Eine Leistung der betrieblichen Altersversorgung, die dem Arbeitnehmer neben einem Ruhegehalt als Sach- bzw. Nutzungsleistung zugesagt wird und die weder an die Dauer der ...
Mit Urteil vom 4.6.2018 – 33 O 6588/17 – hat das LG München I die beklagte viagogo AG, Betreiberin einer Ticketplattform, verurteilt, es zu unterlassen, Tickets mit einer blickfangmäßig hervorgehobenen Garantie zu bewerben, ...