Das FG Köln hat mit Urteil vom 14.6.2018 – 15 K 271/16 - entschieden:
1. Das pflichtwidrige Unterlassen einer durch Prüfhinweis angeregten Plausibilitätsprüfung bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass der Veranlagungsbeamte den fehlerhaft steuerlich berücksichtigten Sachverhalt auch rechtlich gebilligt hätte; nicht jedes nachlässige Verhalten kann deshalb die Annahme rechtfertigen, es handele sich um einen Rechtsirrtum (oder gleichgestellten Irrtum).
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Der EuGH (2. Kammer) hat mit Urteil vom 13. 9. 2018 – verb. Rs. C-54/17 und C-55/17,Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato gegen Wind Tre SpA, Vodafone Italia SpA u. a., ECLI:EU:C:2018:710 – wie folgt entschieden:
Der EuGH hat mit Urteil vom 13.9.2018 – C‑332/17 – entschieden: Art. 21 Abs. 1 der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 85/577/EWG des Rates und der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ist dahin auszulegen, ...
Das LAG Berlin-Brandenburg hat mit Entscheidung vom 15.3.2018 – 21 Sa 952/17 – wie folgt entschieden:
1. Voraussetzung für die Berücksichtigung von Vorbeschäftgungszeiten iSv. § 20 Abs. 2 DVO.EKD als Beschäftigungszeit ist nicht, dass die ...