Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des BGH hat dem EuGH mit Beschluss vom 13.9.2018– I ZR 140/15 – Fragen zur Haftung des Betreibers der Internetvideoplattform YouTube für von Dritten hochgeladene urheberrechtsverletzende Inhalte vorgelegt. Der Kläger ist Musikproduzent. Er hat mit der Sängerin Sarah Brightman im Jahr 1996 einen Künstlerexklusivvertrag geschlossen, ...
Der Praxishinweis 1/2018 des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) zeigt auf, wie WP-Praxen bei der Ausgestaltung ihres Qualitätsmanagement-Prozesses für die jeweilige WP-Praxis passende Audit Quality