Das FG Münster hat mit Urteil vom 26.4.2018 – 6 K 4135/14 F - entschieden:
1. Ein objektives Beweisanzeichen dafür, dass (auch) einkommensteuerrechtlich ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft besteht, ist die Bewertung einzelner Grundstücksflächen als Stückländereien und damit als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gem. § 34 Abs. 7 BewG.
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