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RIW-News
07.07.2014
RIW-News
Dr. Andreas Voß: Neues kubanisches Auslandsinvestitionsrecht in Kraft getreten

Die kubanische Nationalversammlung hat Ende März einstimmig ein neues Auslandsinvestitionsgesetz (Ley No. 118 de la Inversión Extranjera) verabschiedet, welches Ende Juni 2014 in Kraft getreten ist. Bereits Anfang November 2013 waren zudem zwei vom kubanischen Ministerrat erlassene Dekrete zur Schaffung einer „Sonderentwicklungszone“ im ca. 45km westlich von Havanna gelegenen Hafen von Mariel in Kraft getreten.

Die kubanische Regierung verfolgt mit der Reform ihres  Auslandsinvestitionsrechts das Ziel, unter grundsätzlicher Beibehaltung einer zentralistischen Planwirtschaft dringend benötigtes ausländisches Kapital und Know-how ins Land zu locken. Eine ideologische Abkehr vom sozialistischen Wirtschaftsmodell soll dies aber ausdrücklich nicht darstellen, sondern lediglich eine „Aktualisierung“ desselben.

„Herzstück“ der Reform ist die Gewährung von steuerlichen Anreizen für ausländische Investoren. So sieht das neue Auslandsinvestitionsgesetz eine Befreiung von der Körperschaftsteuer für die ersten acht Jahre nach Neugründung einer Gesellschaft vor (bislang galt die Steuerpflicht vom ersten Tag an). Anschließend gilt ein reduzierter Steuersatz in Höhe von lediglich 15% (bisher 30%). In der „Sonderentwicklungszone Mariel“ gilt die Steuerbefreiung sogar für die ersten zehn Jahre, und der Körperschaftssteuersatz beträgt anschließend nur 12%.

Mit der Reform des Auslandsinvestitionsrechts ist der kubanischen Regierung de facto ein wichtiger Schritt weg von einer rein sozialistischen Planwirtschaft hin zu einer Transformationswirtschaft gelungen. Unter Berücksichtigung der bereits durchgeführten Reformen (etwa im Bereich des Steuer-, Immobilien- und Ausländerrechts) sowie der weiteren bereits angekündigten Maßnahmen (zum Beispiel der Abschaffung der Doppelwährung CUP-CUC) darf man verhalten optimistisch sein, dass dieser Maßnahmenkatalog in seiner Gesamtheit der kubanischen Volkswirtschaft den erforderlichen Impuls verleihen wird, um das angestrebte Wirtschaftswachstum von mindestens 5% bis 7% pro Jahr zu erreichen.

Allerdings muss man kritisch anmerken, dass etwa im Bereich des Arbeitsrechts die Chance zu einer noch weiter gehenden Reform vertan worden ist. Nach wie vor können Arbeitnehmer nämlich ausschließlich über eine staatliche Arbeitsagentur beschäftigt werden. Vor allem aber bleibt abzuwarten, wie das Gesetz in der Praxis von den Behörden und Gerichten tatsächlich ausgelegt und angewendet werden wird. Auch nach bisheriger Gesetzeslage war es nämlich schon so, dass eine Genehmigung innerhalb von 60 Tagen erteilt werden musste. Dessen ungeachtet waren Genehmigungsverfahren von zwei oder drei Jahren bislang keine Seltenheit. Im Praxistest werden die Kubaner nun beweisen müssen, dass es sich bei Ihren vollmundigen Ankündigungen, ausländische Investoren mit offenen Armen empfangen zu wollen, nicht nur um bloße Lippenbekenntnisse handelt.

Dr. Andreas Voß ist Rechtsanwalt im Büro von Rödl & Partner in Mexiko-Stadt

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