Das FG Münster hat mit Urteil vom 18.5.2017 – 5 K 1954/16 U - wie folgt entschieden:
1. Ist der Bekanntgabeadressat nicht mit dem Inhaltsadressat identisch, so sind beide anzugeben (AEAO zu § 122 Tz. 1.4 ff.).
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Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 13.7.2017 – 9 K 1804/16 E - wie folgt entschieden:
1. Ohne das Wahlrecht, den Ablösungsbetrag alternativ an sich auszahlen zu lassen, war der Anspruch des Arbeitnehmers auf die künftigen Pensionszahlungen nicht wirtschaftlich erfüllt, so dass kein Zufluss bewirkt wurde.
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Die Europäische Kommission begrüßt die Fortschritte beim Abbau fauler Kredite in der EU. Allein in Italien ist die Quote notleidender Kredite („non-performing loans“, NPL) dank gemeinsamer