Neu: Pauschalierter Schadensersatz, wenn sich die Abrechnung verspätet. Auf leisen Sohlen wurde zum 1. Juli 2016 eine kleine, aber feine Regelung wirksam.
Der BGH hat mit Beschluss vom 27.10.2016 – V ZB 48/15 - entschieden: Fehlt es bei der Anordnung des Zwangsverwaltungsverfahrens an einer wirksamen Zustellung des Vollstreckungstitels, kann der Mangel durch Nachholung der Zustellung geheilt werden, ...