Der BGH hat mit Urteil vom 7.6.2016 - KZR 6/15 – entschieden: a) Der Court of Arbitration for Sports (CAS) in Lausanne ist ein Schiedsgericht im Sinne von § 1025 Abs. 2, § 1032 Abs. 1 ZPO.
b) Ein nach dem "Ein-Platz-Prinzip" organisierter internationaler Sportverband ist hinsichtlich der Zulassung der Athleten
Die Diskussion um den Vorrang des Unionsrechts begleitet den europäischen Integrationsprozess von Beginn an. Früh vertrat der EuGH die Position vom absoluten Anwendungsvorrang und entwickelte sie fort.